Ist ein Hundewarnschild Pflicht?

Oft wird die Frage gestellt, ob der Halter eines Hundes durch ein Schild am Gartentor vor ihm warnen muss. Hier kann Entwarnung gegeben werden: Eine grundsätzliche Pflicht zum Anbringen eines Hinweises auf die Anwesenheit eines Vierbeiners besteht nicht!

Etwas komplizierter ist die Frage, ob das Vorhandensein eines Warnschildes von der Haftung befreit, wenn es zu einem Zwischenfall kommt. Denn immer wieder passiert es doch: Der Schäferhund oder Rottweiler wird allein im Garten vergessen oder der sonst so liebe Labrador reagiert auf eine sich nähernde Person ganz anders, als man es von ihm kennt. Der Hund hat jemanden gebissen und der Halter sieht sich mit einer Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderung konfrontiert.

Ein Rottweiler im Garten. Kein Hund ist vollkommen berechenbar.

Nach geltendem Recht unterliegt der Hundehalter der Gefährdungshaftung. Diese gilt auch dann, wenn der Geschädigte auf die Existenz eines Hundes hingewiesen wurde. Denn der Halter trägt stets – unabhängig vom eigenen Verschulden – das Risiko, das sich aus der Unberechenbarkeit des Verhaltens seines Tieres ergibt.

Von jeder Regel eine Ausnahme

In manchen Fällen kann ein Mitverschulden des Geschädigten nachgewiesen werden. Ein Mitverschulden kann den Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch mindern oder sogar ganz ausschließen.

Kann ein Warnschild ein solcher Fall sein, der die Ausnahme begründet? Ja, wenn es ausdrücklich und unmissverständlich vor einer besonderen Gefahrenquelle warnt, wenn etwa in der Form „Vorsicht vor dem bissigen Hund!“ explizit auf die Aggressivität des Hundes hingewiesen wird. Dann hat sich der Geschädigte bewusst in Gefahr begeben und ihn trifft ein Mitverschulden. Allerdings muss dieses Mitverschulden immer im Einzelfall vom Gericht festgestellt werden.

Fazit

Ein ausdrücklicher Hinweis auf die besondere Gefährlichkeit des Hundes kann den Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch unter Umständen mindern. Wer aber ganz auf der sicheren Seite sein möchte, kann dies nur durch eine Maßnahme erreichen: den Hund nicht frei in zugänglichen Bereichen laufen lassen.

Und: Auch wenn ein ganz normales Hinweisschild nicht vor Haftung schützt, wird es doch von den meisten Besuchern verstanden und hilft, Unglücke zu vermeiden.


Bitte beachten: Zu diesem Beitrag wurde gründlich recherchiert, es handelt sich jedoch um keine rechtlich verbindlichen Auskünfte!


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