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Hundewarnschilder - ein Warnschild an einer Bretterwand

Hundewarnschilder

Klassische, grafisch klar gestaltete Warnschilder in den Signalfarben Gelb und Rot. Ein dezenter Shabby-Look sorgt für eine nostalgische Note. Die Hundewarnschilder sind geeignet für den Außenbereich, das Format ist 22 cm x 16 cm.

Welches Schild passt zu meinem Hund?

Suche das Motiv aus, in dem du deinen Hund wiederfindest! Viele Hunderassen haben eine nahezu identische Silhouette – der Border Collie und der Australian Shepherd oder der Deutsche Schäferhund und der Malinois, um nur zwei Beispiele zu nennen. Deshalb tragen die Hundewarnschilder keine eindeutigen Rassenbezeichnungen.


Mehr Informationen über die Hundewarnschilder

Warum ein Hundewarnschild anbringen?

Es gibt viele Gründe, ein Hundeschild anzubringen – und genauso viele Arten von Schildern. Dabei ist das Warnschild quasi die Mutter aller Hundeschilder. Warnungen vor dem Hund sind schon aus dem alten Rom bekannt. Der Zweck ist, den Besucher über die Gegenwart eines Hundes aufzuklären. Denn nicht jeder Hund ist ungefährlich und nicht jeder Ankömmling mag unerwartete Begegnungen, auch wenn es sich nur um eine harmlose stürmische Begrüßung handelt. Oft geht es dem, der das Schild anbringt, auch um eine abschreckende Wirkung: Einbrecher oder andere Menschen mit unliebsamen Absichten sollen dazu gebracht werden, gleich auf der Sohle kehrt zu machen.

Zu diesen ursprünglichen Gründen sind längst andere hinzugekommen. Auch wenn sie immer noch die Anwesenheit eines Hundes ankündigen, geht es bei vielen Schildern nicht mehr darum, vor einer Gefahr zu warnen. Der Mensch möchte sich als stolzer Hundebesitzer und Hundefreund zeigen. Das geschieht auf unterschiedliche Weise, ein Schild kann freundlich willkommen heißen, erheitern oder einfach den Eingangsbereich verschönern. Typische Beispiele sind etwa „Hier wohnt Möpschen mit seiner Familie“, „Vorsicht vor dem bisschen Hund“ oder „Ein Leben ohne Hund ist möglich, aber sinnlos.“

Sind Hundewarnschilder Pflicht?

Die Antwort lautet: nein, sind sie nicht. Die bestehenden Pflichten, die die Hundehaltung mit sich bringt, sind zum Beispiel im Niedersächsischen Hundegesetz zu finden.

Allerdings kann – wenn jemand zu Schaden gekommen ist – das Vorhandensein einer expliziten Warnung vor der Gefährlichkeit eines Hundes die Haftung mindern. Genaueres dazu kann man nachlesen im Beitrag Ist ein Hundewarnschild Pflicht?.

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